Bis zu 24 Monate möglich
Je nach Fahrzeug, Laufleistung, Tarif und Annahmebedingungen kann zusätzlicher Schutz vereinbart werden.
Klare gesetzliche Rechte und auf Wunsch zusätzlicher Schutz durch eine optionale INTEC-Garantie.
Garantieoptionen anfragenBeim Verkauf eines Bestandsfahrzeugs an Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die Verjährungsfrist für Sachmängel – soweit rechtlich zulässig und wirksam vereinbart – auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt. Für Kundenfahrzeuge in Vermittlung sowie Verkäufe an Unternehmer oder für den Export gelten die jeweils im Kaufvertrag getroffenen Regelungen.
Je nach Fahrzeug, Laufleistung, Tarif und Annahmebedingungen kann zusätzlicher Schutz vereinbart werden.
Versicherte Baugruppen können im Garantiefall gemäß den vereinbarten Bedingungen abgesichert sein.
Wir erklären Laufzeit, Leistungsumfang, Selbstbeteiligungen und mögliche Ausschlüsse vor Abschluss.
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer. Eine zusätzliche Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Leistung nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
Maßgeblich sind stets der konkrete Kaufvertrag, die gesetzlichen Vorschriften sowie bei einer Zusatzgarantie die jeweiligen INTEC-Garantiebedingungen. Umfang und Verfügbarkeit können je nach Fahrzeug abweichen.